Hier die 6 wichtigsten Tipps bei einer Kostenübernahme für Haarverdichtung, Zweithaar und Perücken:

Wer eine Haarverdichtung durchführen oder eine Perücke anfertigen lassen möchte, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Was wird übernommen, in welcher Höhe und was ist zu beachten, damit die Erstattung auch gewährt wird? Grundsätzlich kannst Du Dich bei einer Haarverdichtung oder Zweithaar / Perücken auf eine Kostenübernahme verlassen. Wie die Erstattung im Einzelfall ausfällt, hängt allerdings von der Krankenkasse und der medizinischen Ursache ab.

Zuschuss für Haarverdichtung oder Prücke
Kostenübernahme bei Haarverdichtung oder Perücke

1 Ein Rezept vom Arzt mit der richtigen Verordnung

Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt Deine Krankenkasse je nach Art der Haarverdichtung oder Zweithaar / Perücke die gesamten oder einen Teil der Kosten. Dies gilt sowohl bei einem vorübergehenden als auch bei einem dauerhaften Haarverlust, der die Verwendung von Zweithaar nötig macht. Ein einmaliges Rezept für eine Perücke erhältst Du bei einem vorrübergehenden Haarverlust, zum Beispiel aufgrund der Nebenwirkungen einer Chemotherapie oder bei einem krankheitsbedingten kreisrunden Haarausfall wie Alopecia areata. Hast Du hingegen die Veranlagung zu einem dauerhaften Haarausfall, wie es bei den Erkrankungen Alopecia androgenetica oder androgenetische Alopezie der Fall ist, gewähren die Krankenkassen meist ein Mal pro Jahr einen Zuschuss. Entscheidend ist in beiden Fällen immer das Rezept. Unabhängig davon, ob Du gesetzlich oder privat versichert bist, gestatten die Krankenkassen nur bei medizinisch begründetem Haarausfall eine Kostenübernahme. Das heißt, dass Dein Hausarzt, Dermatologe, Onkologe oder ein anderer Facharzt die Notwendigkeit einer Perücke aufgrund medizinischer Ursachen begründen und Dir dementsprechend ein Rezept verschreiben muss. Der Teufel liegt dabei manchmal im Detail, denn leider sind sich einige Ärzte nach wie vor nicht bewusst, was für den Erhalt eines passenden Haarersatzes auf dem Rezept stehen muss. Bei dem kreisrunden Haarausfall Alopecia areata sollte die Verordnung maßgefertigtes Zweithaar umfassen, das sich besonders gut in das noch vorhandene Eigenhaar integrieren lässt. Je nach Stärke des Haarausfalls können auch ein Haarteil oder eine Haarverdichtung in Betracht kommen. Bei Alopecia androgenetica oder androgenetische Alopezie ist hingegen eine maßgefertigte Perücke erste Wahl. Dies sollte auf dem Rezept entsprechend vermerkt sein, im Einzelfall auch mit Anmerkung, ob es ein Zweithaar aus Kunst- oder Echthaar sein soll.

Damit die Kostenübernahme durch die Krankenkasse reibungslos funktioniert und Du einen möglichst hohen Anteil erstattet bekommst, ist also die Absprache mit Deinem Arzt beziehungsweise die von ihm bescheinigte medizinische Begründung wichtig. Wenn neben dem Haarausfall auch ein hoher seelischer Leidensdruck durch das beeinträchtigte Erscheinungsbild vorliegt, kann auch dies Erwähnung finden.

2 Unbedingt bei der Krankenkasse nachfragen

Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse und nicht jeder erhält trotz derselben medizinischen Indikation auch dieselbe Erstattungshöhe. Umso wichtiger ist es, dass Du Dich möglichst frühzeitig erkundigst und zu Deiner Krankenkasse Kontakt aufnimmst. Leider gibt es keine einheitliche Regelung, an die sich alle Kassen halten müssen. Während sich der Verband der Ersatzkassen e. V. (VdeK) auf Pauschalen geeinigt hat, ist die Kostenübernahme bei anderen gesetzlichen Krankenkassen von individuellen Modalitäten abhängig. Lieber einmal zu viel als zu wenig nachgefragt – sicher ist eben sicher, gerade wenn es um die hohen Kosten für eine Haarverdichtung oder Zweithaar / Perücken geht.

3 Die Höhe der Kostenübernahme – daran kannst Du Dich orientieren

In der Regel wird ein Großteil der Kosten durch die Krankenkasse übernommen. In welcher Höhe Du mit einer Kostenübernahme rechnen kannst, hängt allerdings von der jeweiligen Krankenkasse und der medizinischen Begründung ab. Hierbei kommt es vor allem auf die Indikation an, die der Arzt auf der Verordnung angegeben hat. Wer unter Haarausfall leidet, also Alopecia areata-Patient ist, darf sich meist über eine höhere Erstattung freuen als Frauen, deren Haare wegen einer Chemotherapie ausfallen. Bei dauerhaftem Haarausfall ist hingegen die Tragedauer deutlich länger. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten jährlich, andere lediglich alle zwei Jahre.

4 Zweithaar-Spezialist mit Krankenkassen-Zulassung ist ein Muss

Bei der Kostenübernahme für Perücken oder eine Haarverdichtung muss es sich bei demjenigen, der den Haarersatz anfertigt, um einen anerkannten Zweithaar-Spezialisten handeln. Infrage kommen nur qualifizierte Vertragspartner, die eine entsprechende Zulassung haben und mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Daher bietet es sich an, vor der Anfertigung einen schriftlichen Antrag zu stellen und Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen, die Dir beratend zur Seite stehen kann. Viele Kassen weisen ihre Patienten auch direkt auf die Vertragspartner in der Nähe hin. Diese rechnen den Kostenanteil der Krankenkasse direkt ab, ohne dass Du in Vorleistung gehen musst. Nur der Eigenanteil muss unmittelbar selbst aus eigener Tasche bei Deinem Zweithaar-Experten bezahlt werden.

5 Kostenübernahme für Perücken aus Kunst- und Echthaar

Entscheidend ist bei der Kostenübernahme auch das verwendete Material. Perücken aus Echthaar sind deutlich teurer als Modelle aus synthetischem Kunsthaar, werden aber je nach medizinischer Verordnung ebenfalls bezuschusst. Einige Kassen übernehmen eine Kunsthaar-Perücke komplett, während die Mehrkosten für eine bessere Ausführung von Dir getragen werden müssen. Wer eine Eigenbeteiligung von etwa 150 bis 250 Euro in Kauf nimmt, kann aber sichergehen, schönes und natürlich wirkendes Zweithaar zu bekommen.

kostenübernahme bei Echthaar oder Kusthaar
Perücken aus Kunst – und / oder Echthaar

6 Kostenübernahme beim Zweithaar für Männer

Einen Anspruch auf eine Kostenübernahme haben im Übrigen nur Frauen und Kinder. Männer haben das Nachsehen, da der Haarverlust bei ihnen als natürlicher Prozess angenommen wird. Bei Frauen werden die Kosten für das Zweithaar aus medizinischen Gründen komplett oder zum Teil übernommen. Bei Herren ist dies nur in Einzelfällen denkbar, wenn der Haarausfall entstellend wirkt oder deutlich von der gesellschaftlichen Norm abweicht. Dies ist beispielsweise nur der Fall, wenn neben den Kopfhaaren auch die Wimpern und Augenbrauen oder der Bart betroffen sind.

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